FAQ
Ihre Fragen – meine Antworten
das Mandat
Am Anfang steht ein rechtliches Problem, das Sie selbst nicht lösen können. Sie benötigen einen Anwalt. Wie der weitere Verlauf ist und was auf Sie zukommt, wenn Sie dann Mandant sind, erfahren Sie hier.
Ich habe ein rechtliches Problem. Wie trete ich mit Ihnen in Kontakt?
Sie können mich gerne anrufen (07232/ 36 44 187), eine E-Mail schreiben (info@kanzlei-kirschler.de) oder das Kontaktformular nutzen.
Muss ich zwingend für eine Beratung oder Besprechung in der Kanzlei vorbeikommen?
Nein, das müssen Sie nicht. Dank der Kommunikationsmittel Telefon und E-Mail kann die Zusammenarbeit ohne persönliches Erscheinen in meiner Kanzlei erfolgen.
Wichtig: Es erfolgt keine postalische Kommunikation!
Wie kommt ein Mandatsverhältnis zustande?
1. Möchten Sie mich nach der ersten Kontaktaufnahme beauftragen, senden Sie mir eine E-Mail mit folgenden Angaben:
- vollständiger Name
- Adresse
- Telefonnummer
2. Sobald mir diese Daten vorliegen, sende ich Ihnen per E-Mail die Mandantsunterlagen (Vollmacht, Mandantenvertrag, Vergütungsvereinbarung, Vorschuss-Rechnung).
3. Sie drucken die Mandatsunterlagen aus. Danach füllen Sie diese vollständig, leserlich und unterschrieben aus und senden diese per Post an mich zurück.
4. Sie überweisen die Vorschuss-Rechnung.
Sobald die Mandatsunterlagen bei mir in der Kanzlei ankommen und der Vorschuss auf dem Kanzleikonto gutgeschrieben wurde, entsteht das Mandatsverhältnis.
Bitte beachten: Eine vorherige Bearbeitung des Mandates wird nicht erfolgen!
Wie wird das Mandat von Ihnen geführt?
Transparenz und enge Zusammenarbeit stehen bei meiner Arbeit/ Tätigkeit im Vordergrund. Ich informiere Sie per E-Mail oder Telefon über eingehende Schriftsätze der Gegenseite und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit die Zusammenarbeit ohne Rechtfertigung zu beenden.
Die Erstberatung zu meinem Fall ist doch sicherlich kostenlos, oder?
Nein, das ist nicht richtig. Die Annahme, das Erstgespräch sei kostenlos, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Auch das Erstgespräch (auch erstes Beratungsgespräch genannt) ist eine anwaltliche Dienstleistung, die durch den Mandanten zu vergüten ist.
Sind Sie ehrlich hinsichtlich der Erfolgsaussichten/ des Risikos in meinem Fall?
Ganz sicher Ja. Manchmal ist es leider so, dass die Gegenseite im Recht ist und die Erfolgsaussichten nicht optimal sind. Ich kläre Sie vollumfänglich und ehrlich über Erfolgsaussichten und das Risiko des Unterliegens auf.